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zu Artikel 46 GRC (Binder)

Binder14. LfgAugust 2018

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen im Hoheitsgebiet eines Drittlandes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz der diplomatischen und konsularischen Stellen eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.

ABl 2007 C 303,1 (ABl 2007 C 303, 17); ABl 2010 C 83, 389; ABl 2012 C 326, 391.

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