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zu Artikel 44 GRC (Zellenberg)

Zellenberg18. LfgJänner 2023

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.

Siehe Zellenberg, Art 11 StGG, 17. Lfg 2022 (Bd II/2 – StGG).

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