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zu Art 133/1-2a und 9 B-VG (Leeb)

Leeb17. LfgDezember 2021

(1) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über

Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit; Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht;

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