vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Artikel 15 Abs 7 B-VG aufgehoben (redaktionell)

Wiederin12. LfgJuni 2016

Aufgehoben (BGBl I 2012/51)**Die Kommentierung des vormaligen Art 15 Abs 7 B-VG (Wiederin) erliegt im Band IV/1.

Die Kommentierung des vormaligen Art 15 Abs 7 B-VG (Wiederin) erliegt im Band IV/1.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!