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zu § 179 AußStrG (Bittner/Gruber)

Bittner/Gruber3. AuflOktober 2020

Eine mit der Bestätigung der Rechtskraft versehene Ausfertigung des Einantwortungsbeschlusses reicht zur Überwindung einer Sperre (§ 149) aus.

Literatur:

Sailer in Gitschthaler/Höllwerth I2 § 179;

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