vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 178 AußStrG (Bittner/Gruber)

Bittner/Gruber3. AuflOktober 2020

(1) Der Beschluss über die Einantwortung hat zu enthalten:

die Bezeichnung der Verlassenschaft durch Vor- und Familiennamen des Verstorbenen, den Tag seiner Geburt und seines Todes und seinen letzten Wohnsitz;die Bezeichnung der Erben durch Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt und Anschrift;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte