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IO - Insolvenzordnung, Koller/Lovrek/Spitzer
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zu § 75 IO (Schumacher)
Schumacher
2. Aufl
Oktober 2022
(1)
Ausfertigungen des Ediktes sind zuzustellen:
jedem Insolvenzgläubiger, dessen Anschrift bekannt ist;
jedem im Unternehmen errichteten Organ der Belegschaft.
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Betriebsräte, Zustellung des Edikts
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Zustellung, individuelles
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§ 75 IO