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WRG - Wasserrechtsgesetz, Kerschner
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zu § 88 WRG 1959 (Ecker/Hanz)
Ecker/Hanz
1. Aufl
April 2022
Bildung von Wasserverbänden
(1)
Ein Wasserverband wird gebildet
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Stichworte
Wasserverband, Anerkennungsbescheides
Wasserverband, Körperschaft öffentlichen Rechtes
Wasserverband, Landeshauptmann
Wasserverband, Wasserverband mit Beitrittszwang
Wasserverband, Zwangsverband
Wasserverband, freiwilliger Wasserverband
§ 88 WRG