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zu § 55j WRG 1959 (Vogl)

Vogl1. AuflApril 2022

Bestimmung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko

 

(1) Auf der Grundlage der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos gemäß § 55i sind für jede Flussgebietseinheit diejenigen Gebiete zu bestimmen, bei denen davon auszugehen ist, dass ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann.

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