Gegenüber Ansprüchen des Spediteurs ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers, denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig.
Inhaltsübersicht
Literatur:
Csoklich, CMR und vertragliche Aufrechnungsbeschränkungen, VersR 1985, 909;
