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zu § 32 AÖSp (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Gegenüber Ansprüchen des Spediteurs ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Auftraggebers, denen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig.

Inhaltsübersicht

Literatur:

Csoklich, CMR und vertragliche Aufrechnungsbeschränkungen, VersR 1985, 909;

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