vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 7 AÖSp (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

Der dem Spediteur erteilte Auftrag hat Zeichen, Nummer, Art, Inhalt der Stücke und alle sonstigen, für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Angaben zu enthalten. Die etwaigen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben fallen dem Auftraggeber zur

Seite 3133

Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft; es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben war dem Spediteur bekannt. Der Spediteur ist nur dann verpflichtet, ohne Auftrag die Angaben nachzuprüfen und zu ergänzen, wenn dies geschäftsüblich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte