Der dem Spediteur erteilte Auftrag hat Zeichen, Nummer, Art, Inhalt der Stücke und alle sonstigen, für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erheblichen Angaben zu enthalten. Die etwaigen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft; es sei denn, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben war dem Spediteur bekannt. Der Spediteur ist nur dann verpflichtet, ohne Auftrag die Angaben nachzuprüfen und zu ergänzen, wenn dies geschäftsüblich ist.
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