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zu § 5 AÖSp (Csoklich)

Csoklich3. AuflMai 2019

II. Von der Annahme ausgeschlossene Güter

 

Von der Annahme sind Güter, die Nachteile für Personen, Tiere, andere Güter oder sonstige Gegenstände zur Folge haben könnten oder die schnellem Verderben oder Fäulnis ausgesetzt sind, mangels schriftlicher Vereinbarung ausgeschlossen.

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