Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
BGBl I 2005/120: Überschrift hinzugefügt.
Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
BGBl I 2005/120: Überschrift hinzugefügt.