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zu § 402 UGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner3. AuflMai 2019

Die Vorschriften des § 400 Abs. 2 bis 5 und des § 401 können nicht durch Vertrag zum Nachteile des Kommittenten abgeändert werden.

BGBl I 2005/120: Überschrift hinzugefügt.

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