vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 366 GewO 1994

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020

V. Hauptstück Strafbestimmungen 1

 

(1) Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3600 € zu bestrafen ist, begeht, wer2

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte