Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
Reisebüros 1
(1) 2Einer Gewerbeberechtigung unbeschadet der den Gastgewerbetreibenden gemäß § 111 Abs. 4 Z 3 zustehenden Rechte3 für das Gewerbe der Reisebüros (§ 94 Z 56) bedarf es für