Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher4. AuflAugust 2020
(1) 1Unter einer Gefährdung des Eigentums im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 ist die Möglichkeit einer bloßen Minderung des Verkehrswertes des Eigentums nicht zu verstehen2.