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IV. Teil: Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft (Rebhahn/Windisch-Graetz)

Rebhahn/Windisch-Graetz2. AuflNovember 2021

Für die Regelung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben in der Land- und Forstwirtschaft werden gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 6 des Bundesverfassungsgesetzes die folgenden Grundsätze aufgestellt:

[Die Bestimmungen der Grundsatzgesetzgebung werden nicht abgedruckt.]

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