vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 40c GlBG (Rebhahn/Windisch-Graetz)

Rebhahn/Windisch-Graetz2. AuflNovember 2021

Verpflichtung zur Schaffung oder Benennung einer unabhängigen Stelle

 

(1) Zur Förderung, Analyse, Beobachtung und Unterstützung der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen sind durch Landesgesetzgebung unabhängige Stellen zu schaffen oder zu benennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte