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zu § 17 GlBG (Dullinger/Windisch-Graetz)

Dullinger/Windisch-Graetz2. AuflNovember 2021

Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis

 

(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht

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