3. Abschnitt
Kommunikationsdienste, Kommunikationsnetze
Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsnetze und -dienste unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bereitzustellen.
3. Abschnitt
Kommunikationsdienste, Kommunikationsnetze
Jedermann ist berechtigt, Kommunikationsnetze und -dienste unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bereitzustellen.