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zu § 115 GmbHG (Hörlsberger)

Hörlsberger2. AuflMärz 2024

VII. Hauptstück.
Konzerne

 

(1) Sind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.

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