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zu §§ 10, 12 IPRG (Adensamer)

Adensamer2. AuflMärz 2024

Exkurs: Internationales Gesellschaftsrecht

 

IPRG. Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverbindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat.

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