(1) Bei Umwandlung eines bereits bestehenden OGAW in einen Feeder-OGAW sowie bei Änderung des Master-OGAW hat der Feeder-OGAW seinen Anteilinhabern folgende Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen:
1. eine Erklärung, der zufolge die FMA die Anlage des Feeder-OGAW in Anteile dieses Master-OGAW bewilligt hat,
