Bestehen in einem Staat auf dem Gebiet der Adoption zwei oder mehr Rechtssysteme, die für verschiedene Personengruppen gelten, so ist eine Verweisung auf das Recht dieses Staates als Verweisung auf das Rechtssystem zu verstehen, das sich aus dem Recht dieses Staates ergibt.
Art 37 ist eine Parallelnorm zu Art 36 für Staaten mit unterschiedlichen Rechtsordnung, die nicht lokal, sondern personal divergieren, also eine interpersonale Konkretisierungsnorm.