(1) Die Anerkennung einer Adoption umfaßt die Anerkennung
des Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern;<i>Fucik</i> in <i>Gitschthaler</i> (Hrsg), Internationales Familienrecht (2019) zu Art 26 HAÜ, Seite 2884 Seite 2884
der elterlichen Verantwortlichkeit der Adoptiveltern für das Kind;