Jeder Vertragsstaat teilt die Bestimmung der Zentralen Behörden und gegebenenfalls den Umfang ihrer Aufgaben sowie die Namen und Anschriften der zugelassenen Organisationen dem Ständigen Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht mit.
Von der Bestimmung der Zentralen Behörden, dem Aufgabenumfang und von Namen und Adresse zugelassener Organisationen ist das Ständige Büro der HIPRK zu informieren (und nicht der Depositar)1. Selbstverständlich hält das Ständige Büro diese Informationen in Evidenz und kann sie den anderen Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten des HAÜ weitergeben.2