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zu Art 15 EuUVO (Gitschthaler)

Gitschthaler1. AuflJänner 2019

Kapitel III
Anwendbares Recht

 

Das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht bestimmt sich für die Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (nachstehend „Haager Protokoll von 2007“ genannt) gebunden sind, nach jenem Protokoll.

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