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§ 68 HSG 2014 (Huber)

Huber10. AuflMärz 2025

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

(2) Die Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits mit dem auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag erlassen werden. Die Inkraftsetzung ist jedoch frühestens mit 1. Oktober 2014 zulässig.

(3) § 1 Abs. 5a, § 6 Abs. 1 bis 3, § 13 Abs. 4 bis 6, § 24 Abs. 4 bis 6 und § 43 Abs. 4 bis 7 in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 – Wissenschaft und Forschung, BGBl. I Nr. 31/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

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