(1) Die Aufgaben der Kontrollkommission umfassen:
laufende Überprüfung der finanziellen Gebarung und wirtschaftlichen Lage sowie der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,