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§ 36 HSG 2014 (Huber)

Huber10. AuflMärz 2025

3. Abschnitt
Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten

 

(1) Die Verwaltung hat nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit sowie unter Heranziehung moderner technischer Hilfsmittel zu erfolgen.

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