Die Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften sind:
Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;Nominierung der von der Universitätsvertretung in die Kollegialorgane gemäß § 25 Abs. 8 Z 1 bis 3 Universitätsgesetz 2002 zu entsendenden Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der Satzung, bei allen anderen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der dortigen organisationsrechtlichen Bestimmungen;