Die Neugestaltung der Universitätsorganisation durch das UG zog auch eine Umgestaltung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft nach sich. Diese neuen Gegebenheiten für die Funktionär-Innen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften, aber auch für die mit der Vollziehung des Gesetzes betrauten Bediensteten des Ministeriums und der Universitäten sollen im vorliegenden Kommentar praxisnah erschlossen werden.
