Der große Anklang, den die erste Auflage bei den Leserinnen und Lesern gefunden hat, hat den Anstoß für eine Neuauflage gegeben. Seit der ersten Auflage wurde insbesondere eine Bestimmung des HSG vom VfGH aufgehoben und nachfolgend vom Gesetzgeber „repariert“. Darüber hinaus wurden erfreulicherweise einige wissenschaftliche Abhandlungen zum ÖH-Recht veröffentlicht, die Eingang in das Werk fanden.
