Die Beratung und Abstimmung der Richter ist nicht öffentlich.
In schwierigeren Fällen kann der Vorsitzende für diese Beratung einen Berichterstatter bestellen.
[Stammfassung] Seite 1829
Die Beratung und Abstimmung der Richter ist nicht öffentlich.
In schwierigeren Fällen kann der Vorsitzende für diese Beratung einen Berichterstatter bestellen.
[Stammfassung] Seite 1829
