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§§ 232–233 ZPO (Rechberger/Wilfinger)

Rechberger/Wilfinger6. AuflNovember 2025

Streitanhängigkeit

 

(1) Die Rechtshängigkeit der Streitsache (Streitanhängigkeit) wird durch die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten begründet.

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