Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs
Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs kann begehrt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat.
Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs
Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs kann begehrt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat.