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zu § 574 ZPO (Frauenberger)

Frauenberger5. AuflMai 2019

Die Bestimmungen des § 573 sind auch dann anzuwenden, wenn ein Bestandvertrag ohne vorausgegangene gerichtliche oder außergerichtliche Aufkündigung infolge einer Klage durch Urteil für aufgehoben oder erloschen erklärt wird.

[Stammfassung]

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