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zu § 507 ZPO (Kodek)

Kodek5. AuflMai 2019

(1) Das Prozessgericht erster Instanz hat Revisionen zurückzuweisen, die verspätet oder aus einem anderen Grund als dem nach § 502 Abs 1 unzulässig sind; dies gilt auch für Anträge nach § 508 Abs 1, die mit einer ordentlichen Revision verbunden sind.

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