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§ 1292 ABGB (Karner/Steininger)

Karner/Steininger8. AuflJänner 2026

8. Bodmerei- und Seeassekuranzen

 

Die Bestimmungen in Rücksicht der Versicherungen zur See; sowie die Vorschriften über den Bodmereivertrag sind ein Gegenstand der Seegesetze.

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