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§ 877 ABGB (Bollenberger/Wilfinger)

Bollenberger/Wilfinger8. AuflJänner 2026

Wer die Aufhebung eines Vertrages aus Mangel der Einwilligung verlangt, muß dagegen auch alles zurückstellen, was er aus einem solchen Vertrage zu seinem Vorteile erhalten hat.

Literatur:

F. Bydlinski, Grundfragen der Unerlaubtheitskondiktion, entwickelt an einem exemplarischen Fall, FS Zöllner (1999) 1029;

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