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§ 838a ABGB (Painsi)

Painsi8. AuflJänner 2026

Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.

[BGBl I 2004/58]

Seite 1030

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