Folge der Erwerbung: / a) in Rücksicht des Besitzes;
Sobald die Urkunde über das Eigentumsrecht in das öffentliche Buch eingetragen ist, tritt der neue Eigentümer in den rechtmäßigen Besitz.
Folge der Erwerbung: / a) in Rücksicht des Besitzes;
Sobald die Urkunde über das Eigentumsrecht in das öffentliche Buch eingetragen ist, tritt der neue Eigentümer in den rechtmäßigen Besitz.
