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§ 292 ABGB (Riss)

Riss8. AuflJänner 2026

Körperliche und unkörperliche Sachen

 

Körperliche Sachen sind diejenigen, welche in die Sinne fallen; sonst heißen sie unkörperliche; z. B. das Recht zu jagen, zu fischen und alle andere Rechte.

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