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§ 291 ABGB (Riss)

Riss8. AuflJänner 2026

Einteilung der Sachen nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit

 

Die Sachen werden nach dem Unterschiede ihrer Beschaffenheit eingeteilt: in körperliche und unkörperliche; in bewegliche und unbewegliche; in verbrauchbare und unverbrauchbare; in schätzbare und unschätzbare.

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