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zu § 1044 ABGB (Koziol/Spitzer)

Koziol/Spitzer7. AuflJänner 2023

Die Verteilung der Kriegsschäden wird nach besondern Vorschriften von den politischen Behörden bestimmt.

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Diese Bestimmung verweist bezüglich des Ersatzes von Kriegsschäden auf das öffentliche Recht.

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