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zu § 838a ABGB (Sailer/Painsi)

Sailer/Painsi7. AuflJänner 2023

Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.

[BGBl I 2004/58]

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