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zu § 445 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dinglichen Rechte

 

Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigentumsrechts unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bei den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.

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