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zu § 28 ABGB (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

V. Aus dem Verhältnisse eines Staatsbürgers

 

Den vollen Genuß der bürgerlichen Rechte erwirbt man durch die Staatsbürgerschaft. [Die Staatsbürgerschaft in diesen Erbstaaten ist Kindern eines österreichischen Staatsbürgers durch die Geburt eigen.]

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