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zu § 1063 ABGB (Schwartze)

Schwartze3. AuflOktober 2019

Wird die Sache dem Käufer von dem Verkäufer, ohne das Kaufgeld zu erhalten, übergeben; so ist die Sache auf Borg verkauft, und das Eigenthum derselben geht gleich auf den Käufer über.

Stammfassung JGS 1811/946.

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